Aktion: BEM-Erstgespräch/-Erstkontakt Folgen
Diese Aktion ist obligatorisch, das heißt: Eine jede Verfahrungsbeschreibung muss mit dieser Kategorie beginnen.
Es ist nicht möglich, als ersten Dokumentationseintrag einen anderen als diesen zu wählen.
Begründung
Der eigentliche BEM-Prozess beginnt damit, dass ein Gespräch zwischen Fallmanager*in und BEM-Berechtigter/-Berechtigtem stattfindet. In diesem werden i.d.R. die von der Personalabteilung benannten Voraussetzungen (z.B. Fehlzeiten) und die sich dadurch evtl. ergebenden Konsequenzen (z.B. Leistungseinschränkungen) thematisiert. Des weiteren werden üblicherweise die Chancen und Grenzen eines BEMs aufgezeigt.
Möglicherweise findet dieser erste Kontakt auch nicht persönlich, sondern über andere Medien (Schriftwechsel, Telefonat o.ä.) statt.
Dieser erste Schritt im BEM-Verfahren führt regelmäßig zu einem Ergebnis: Es wird von den Beteiligten entschieden, ob es zur Aufnahme eines regulären BEM-Verfahrens kommt oder nicht.
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